Sachverständiger für Immobilienbewertung

Zertifizierter Immobiliengutachter DIAZert (LF)

Als zertifizierter Sachverständiger muss ich nach den Vorgaben der ISO/IEC 17024 mein Fachwissen kontinuierlich erweitern und aktualisieren. Daneben müssen regelmäßig Gutachten und andere Fortbildungsnachweise bei der Zertifizierungsstelle eingereicht werden.

Meine Auftraggeber und Gerichte können deshalb davon ausgehen, dass ein auf der Grundlage der ISO/IEC 17024 zertifizierter Sachverständiger über fundiertes und aktuelles Wissen und entsprechende praktische Erfahrungen als Sachverständiger verfügt.

Verkehrswert, Gutachten und Rechtsvorschriften

Der Markt- oder Verkehrswert einer Immobilie wird mit einem Verkehrswertgutachten ermittelt. Hierfür gelten u. a. die Vorschriften des Baugesetzbuches und der Immobilienwertermittlungs-Verordnung. Der Gesetzgeber hat für die Erstattung von Gutachten zudem weitere rechtliche Vorschriften erlassen. Je nach Objektyp sind das Vergleichswert-, Ertragswert- oder Sachwertverfahren anzuwenden.

Die marktübliche Miete bzw. deren Zulässigkeit für wohnwirtschaftlich genutzte Objekte wird durch Mietwertgutachten nach den Regelungen des BGB ermittelt.

Vorgehensweise und Unterlagen für die Erstattung von Immobiliengutachten

Wir beraten Sie individuell und machen uns in einem persönlichen Gespräch zunächst ein Bild von Ihrer Situation. Wir prüfen, welche Unterlagen wir benötigen. und unterstützen Sie bei der Beschaffung, wenn etwas fehlt. Für die Erstattung des Gutachtens benötigen wir in der Regel Bauakten, Flächenberechnungen, Lageplan, Grundbuchauszug, Bau- und Altlastenauskunft.

Wir arbeiten nach dem Grundsatz "Kein Gutachten ohne Ortstermin". Deshalb schauen wir uns Ihr Objekt sorgfältig an und machen eine Bestandsaufnahme. Hierbei erfassen wir alle wertrelevanten Daten und Fakten, die für die Ausarbeitung des Gutachtens wichtig sind.

Den genauen Ablauf einer Gutachtenerstellung können Sie hier nachlesen.

 Honorar und Kosten eines Gutachtens

Unsere Gutachten garantieren Ihnen Rechtsgültigkeit und Sicherheit. Sie sind zudem gerichtlich verwertbar. Wir erstellen Gutachten nach den Vorschriften der Sachverständigenordnung unabhängig, weisungsfrei, gewissenhaft und unparteiisch.

Unser Honorar richtet sich nach der Art des Gutachtens und dessen Komplexität. Es wird individuell vereinbart.

Bei Gerichtsgutachten erfolgt die Berechnung des Honorars nach den gesetzlichen Vorschriften des JVEG.

Kostenlose Bewertung Ihrer Immobilie

Im Internet finden Sie kostenfreie Bewertungstools, die Ihnen versprechen, den Wert Ihrer Immobilie mit wenigen Klicks ermitteln zu können. Oft werden diese Bewertungen nur angeboten, um einen Verkaufsauftrag für Ihre Immobilie zu erhalten.  Mit einer kostenlosen Bewertung Ihrer Immobilien bekommen Sie nur eine unverbindliche Schätzung des Immobilienwerts und ohne die Übernahme einer Haftung.

Ob Ihnen mit einer kostenlosen Immobilienbewertung geholfen ist und was Sie hierbei erwarten dürfen, erfahren Sie in einem Artikel aus der WirtschaftsWoche vom 17.11.2020 mit dem Titel "Kostenlose Immobilienbewertung im Internet - taugt das was?", den Sie hier nachlesen können.

Mitgliedschaft im IVD-West

Wir erfüllen die strengen Aufnahmekriterien des Immobilienverband Deutschland IVD und sind somit Teil eines bundesweiten Netzwerks von Immobilienprofis.


Im Rahmen unserer Mitgliedschaft haben wir Zugang zu aktuellem immobilienwirtschaftlichem Fachwissen, spezialisierten Anwälten, neuesten Urteilen im Immobilienrecht und bundesweiten Preisspiegeln für Wohn- und Gewerbeimmobilien.


Ergänzt durch ein umfassendes Seminar- und Vortragsangebot sind dieses wichtige Bausteine für die gute Qualität Ihres Gutachtens.

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